ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ONLINE PARTNER
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Die Lyoness Europe AG mit Sitz Bahnhofstrasse 22, CH-9470 Buchs, und Firmennummer CH 170.3.026.427-4 des Handelsregisters des Kantons St. Gallen betreibt eine internationale Einkaufsgemeinschaft, die den Teilnehmern (nachfolgend: „Lyoness Mitglieder“) ermöglicht, durch den Bezug von Waren und Dienstleistungen bei LYONESS Partnerunternehmen Vorteile zu erhalten (nachfolgend: „Lyoness Treueprogramm“).
Um seinen Mitgliedern diese Vorteile auch bei Online-Einkäufen zukommen zu lassen, bedient sich die Lyoness Europe AG der Lyoness Cashback AG, FN 389134g, mit Sitz Gürtelturmplatz 1, 8020 Graz, um diesen unter den Webadressen von Lyoness (zB www.lyoness.net, deren Länder-Webseiten oder auch anderen Lyoness zugehörigen Domains) eine online Plattform zur Verfügung zu stellen, über welche die Mitglieder auf den vom jeweiligen Partnerunternehmen betriebenen Onlineshop weiter geleitet werden, und dort ihre Einkäufe tätigen können.
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online Partner gelten als integrierender Bestandteil des Onlinepartner Vertrages und gelten nur im Zusammenhang mit diesem. Mit Unterzeichnung des Onlinepartner Vertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
1.2 Sofern zur Klärung technischer Details im Anhang zum Online Partner Vertrag ein Setup Sheet ausgefüllt wird, gilt dieses ebenfalls als integrierender Bestandteil des Onlinepartner Vertrages.
2.1 Auf Basis dieses Vertrags wird eine langfristige Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern angestrebt. Alle gemeinsamen Unternehmungen sind nicht im Sinne einer kurzfristigen Gewinnmaximierung, sondern eines langfristigen Nutzens für die Vertragspartner, und deren gemeinsame Kunden zu sehen.
2.2 Die Lyoness Mitglieder haben die Möglichkeit, bei Lyoness Partnerunternehmen online Waren und Dienstleistungen zu beziehen und dadurch Vorteile im Rahmen des Lyoness Treueprogramms zu erhalten.
2.3 Die Lyoness Cashback AG verfügt über ein technisches System, mit dem Aktivitäten im Internet mitverfolgt und gespeichert („getrackt“) werden können. Auf Grundlage dieses Systems bietet die Lyoness Cashback AG Serviceleistungen an, die dem Partnerunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Diese Leistungen, welche im Punkt 3. des Online Partner Vertrages näher beschrieben werden, ermöglichen es dem Partnerunternehmen, am Marketing- und Partnerprogramm („Online Partner-Programm“) der Lyoness Cashback AG teilzunehmen.
2.4 Die Lyoness Cashback AG erhält vom Partnerunternehmen für die Anbindung in das Lyoness Tracking System eine einmalige Zahlung in der im Onlinepartner Vertrag vereinbarten Höhe. Diese bestimmt sich nach der Anzahl der Länder und der unterschiedlichen verwendeten Währungen, für die das Partnerunternehmen seinen Onlineshop bei Lyoness einbinden möchte.
2.5 Monatlich entrichtet das Partnerunternehmen an die Lyoness Cashback AG eine Servicepauschale, sowie, für jeden durch ein Lyoness Mitglied beim Partnerunternehmen online über das Lyoness Treueprogramm getätigten Einkauf, eine Vergütung, in der im Onlinepartner Vertrag vereinbarten Höhe.
2.6 Die zwischen den Parteien im Übrigen vereinbarten Vertragsrechte und -pflichten ergeben sich aus dem Vertrag für Onlinepartner.
3.1 Sollten Lyoness Mitglieder reklamieren, dass Sie über die Lyoness Cashback AG beim Partnerunternehmen bestellt haben (Bestellbestätigung, Auftragsbestätigung oder Rechnung gelten als beweiskräftig), diese Einkäufe jedoch aus nicht nachvollziehbaren Gründen (z.B. technischer Natur, Bedienungsfehler, Konfigurationsfehler des Browsers, Adblocker, Ausfall des Trackings usw.) nicht erfasst wurden und sie auch von Seiten der Gesellschaft keinem anderen „Publisher“ zugeordnet werden können, ist das Partnerunternehmen, im Sinne eines beidseitigen Kundenservice, dazu angehalten, diese Einkäufe nachzuvergüten, es sei denn, diese könnten eindeutig einem anderen Publisher zugeordnet werden.
3.2 Die reklamierten Sales werden mit einer von der Lyoness Cashback AG vorzuschlagenden Bearbeitungszeit ins System eingespielt und dort vom Partnerunternehmen innerhalb dieses Zeitraumes validiert. Sollte das Partnerunternehmen binnen vorgegebener Frist nicht validieren, so werden die Sales automatisch vom System bestätigt.
3.3 Sollte dem Partnerunternehmen, etwa aus technischen Gründen, eine Validierung im System nicht möglich sein, werden diese reklamierten Einkäufe vorab per Mail beim zuständigen Ansprechpartner des Partnerunternehmens angefragt und bei Bestätigung im akzeptierten Status eingespielt.
4.1 gewerbliche Schutzrechte
Die Lyoness Cashback AG bzw. die mit ihr verbundenen Konzerngesellschaften, besitzen sämtliche Eigentums- bzw. Nutzungsrechte im Hinblick auf alle Marken, Urheberrechte (copyrights), sonstige gewerbliche Schutzrechte, sämtliches Know-how oder sämtliche anderen, mit dem Service verbundenen Rechte, einschließlich insbesondere das Online Partner-Programm und andere Software, die für den Service oder die von der Lyoness Cashback AG genutzte Tracking-Technologie erforderlich ist, sowie auf die von der Lyoness Cashback AG über Publisher erhobenen Daten. Das Partnerunternehmen erkennt an, dass ihm, über die ausdrücklich in diesem Vertrage genannten Rechte hinaus, keinerlei Rechte oder Nutzungsrechte verliehen werden.
4.2 Zustimmung zur Markenverwendung
Das Partnerunternehmen ermächtigt die Lyoness Cashback AG ausdrücklich zur kostenfreien Verwendung seiner Daten, Marken, wie Unternehmenslogos samt Schriften und Firmenslogans, sowie Firmennamen und anderer Kennzeichen, in allen, einschließlich der nachfolgend beispielhaft angeführten, Medien für Marketingzwecke, bis auf schriftlichen Widerruf, zu verwenden: TV-Spots, Tageszeitungen, Radiowerbung, Broschüren, Lyoness Magazin, Referenzkundenauszug, Lyoness Internetportal, Lyoness Partner Websites, Newsletter, Google Netzwerk, SMS-Services. Lyoness übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vom Partnerunternehmen zur Verfügung gestellten Daten.
4.3 Werbemaßnahmen
Im gegenseitigen Interesse eines organischen Rankings im Internet kann das Partnerunternehmen die Möglichkeit nutzen auf der Homepage ihrer Website Lyoness zu bewerben und einen Link auf die Websites von Lyoness (www.lyoness.net, www.lyoness.com, www.lyoness.tv) zu platzieren. Das Partnerunternehmen kann, gegen Unterzeichnung der Nutzungsbedingungen für Werbematerial, auch Werbemittel von Lyoness auf der eigenen Webseite integrieren, die wiederum Kunden animieren der Einkaufsgemeinschaft beizutreten. Eine Nutzung von marken- und urheberrechtlich geschütztem Material kann ohne Unterfertigung der Nutzungsbedingungen nicht gestattet werden.
4.4 NDA
4.4.1 Die beiden Parteien werden zum Zweck der Zusammenarbeit vertrauliche Informationen sowohl kommerziellen als auch technischen Inhalts austauschen. Diese Informationen enthalten Angaben, die für die Parteien Betriebsgeheimnisse von hoher geschäftspolitischer Bedeutung sein können.
4.4.2 Diese Vereinbarung dient dem Schutz jeglicher vertraulicher und/oder geschützter Information, welche unter den Parteien ausgetauscht oder weitergegeben wird. Durch diese Vereinbarung verpflichtet sind sämtliche Angehörige der Parteien, gleich ob sie etwa Mitarbeiter der Parteien, Mitarbeiter von mit diesen verbundenen Gesellschaften, externe Mitarbeiter, Agenturen, externe Berater, oder sonstige Dritte seien, durch welche Informationen direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt oder empfangen wurden oder werden.
4.4.3 Als „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet werden, im Hinblick auf beide Parteien, Informationen (gleich ob in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form), die sich im Besitz der entsprechenden Partei befinden oder mit Ihr, Ihren Geschäftsangelegenheiten oder ihrer Geschäftstätigkeit im Zusammenhang stehen und nicht öffentlich bekannt sind, und
a.) die von einer Partei als vertraulich oder eigentumsrechtlich geschützt gekennzeichnet wurden,
b.) auf deren vertraulichen Charakter eine Partei die jeweils andere Partei mündlich oder schriftlich hingewiesen hat oder
c.) die eine vernünftige Person in einer ähnlichen Situation wie der vertragsgemäße Empfänger der Informationen angesichts Ihrer Art oder Beschaffenheit unter ähnlichen Umständen vertraulich behandeln würde.
4.4.4 Die Parteien verpflichten sich, diese Informationen ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, zu welchem sie offen gelegt wurden oder werden, sie vertraulich zu behandeln, streng geheim zu halten und sie insbesondere nicht Dritten gegenüber preiszugeben oder offen zu legen. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche organisatorische Maßnahmen zu treffen und einzuhalten, die erforderlich sind, um die Geheimhaltung der Informationen zu gewährleisten. Insbesondere ist sicherzustellen, dass sämtliche Dokumente, Unterlagen, Aktenvermerke, Gespräche und Gesprächsnotizen, Diskussionen, Analysen und Verhandlungen, Datenträger, E Mails etc., die vertrauliche Informationen enthalten, in einer Weise aufbewahrt werden, dass die Information geheim bleibt und nicht von nach dieser Vertraulichkeitserklärung Unbefugten eingesehen oder weitergegeben werden kann. Ebenfalls von der Geheimhaltungsverpflichtung umfasst sind sämtliche Unterlagen, Datenträger etc. welche der Auftragnehmer unter Verwendung der ihm zur Verfügung gestellten Informationen selbst verfasst.
4.4.5 Dies gilt unabhängig davon, ob diese Informationen Gegenstand von Patenten, Urheber- oder sonstigen Rechten sein können. Ebenso verpflichten sich die Parteien, die erhaltenen Informationen zu keinen anderen Zwecken zu nutzen als zu jenen für die diese weitergegeben wurden. Insbesondere diese nicht zum Gegenstand eigener Entwicklungen zu machen oder sich zur Fortentwicklung eigener Produkte zu verwenden und nicht zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen, oder sonst zu eigenen Zwecken zu nutzen.
4.4.6 Ausgenommen von dieser Geheimhaltungsvereinbarung sind lediglich diejenigen Informationen, die nachweislich im Zeitpunkt der Offenbarung entweder
a.) allgemein bekannt, veröffentlicht oder allgemeiner Stand der Technik sind oder
b.) der konkreten sie empfangenden Partei bereits individuell bekannt sind.
4.4.7 Der Auftraggeber leistet keine Gewähr und übernimmt keine Garantie oder sonstige Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Fehlerfreiheit oder irgendeine sonstige Qualität der zur Verfügung gestellten Informationen.
4.4.8 Auf Verlangen verpflichten sich die Parteien sämtliches Informationsmaterial einschließlich aller Kopien und Aufzeichnungen, welche die Informationen betreffen, zurückzustellen, zu vernichten bzw. gespeicherte Daten von Festplatten und sonstigen Speichermedien zu löschen.
4.4.9 Diese Vereinbarung gilt, unabhängig von Dauer und Beendigungsgrund dieses Vertrages, jedenfalls fünf Jahre über das Ende dieses Vertrages hinaus.
5.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Daten ausschließlich für die nach dem Online Partner Vertrag sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genehmigten Zwecke zu nutzen und im Hinblick auf solche Informationen alle Ihnen gemäß der europäischen Datenschutzgesetze obliegenden Verpflichtungen wahrzunehmen. Sowohl die Lyoness Cashback AG, als auch das Partnerunternehmen erklären, sämtliche, ihnen in Ausübung dieses Vertrages zu Kenntnis kommenden Kundendaten, vertraulich zu behandeln.
5.2 Das Partnerunternehmen erkennt an, dass die Lyoness Cashback AG erforderlichenfalls Daten an Subunternehmer und/oder Handelsvertreter übermitteln kann. Das Partnerunternehmen bestätigt, dass es verpflichtet ist, seine Mitarbeiter und Kunden über eine solche Verarbeitung von Daten zu informieren und sicherzustellen, dass diese Mitarbeiter und Kunden einer solchen Datenverarbeitung im Einklang mit den europäischen Datenschutzgesetzen zugestimmt haben.
6.1 Versäumt es das Partnerunternehmen, den gesamten Rechnungsbetrag „prompt und ohne Abzug“ zu bezahlen wird durch die Lyoness Cashback AG das 3 stufige, 14tägige Mahnverfahren eingeleitet. Nach 14 Tagen Zahlungsverzug ab Rechnungslegung erfolgt eine Zahlungserinnerung an das säumige Partnerunternehmen. Sollte auch 28 Tage nach Rechnungslegungsdatum der ausständige Betrag nicht beglichen werden, erfolgen seitens der Lyoness Cashback AG vierzehntägig 2 Mahnungen, wobei pro Mahnung € 5,-- an Spesen verrechnet werden.
6.2 Sollte bis zum Ablauf des in der ersten Mahnung angegebenen Datums, der ausständige Betrag nicht bezahlt werden, so macht die Lyoness Cashback AG von ihrem Recht Gebrauch, die Bewerbung des Partnerunternehmens vorübergehend einzustellen. Diese Sperre wird nach Vorlage einer Zahlungsbestätigung unverzüglich wieder aufgehoben. Die Lyoness Cashback AG behält sich vor, zur Betreibung der ausstehenden Rechnungsbeträge einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Das Partnerunternehmen trägt sämtliche erforderlichen Betreibungskosten, einschließlich Rechtsanwaltsgebühren in angemessener Höhe.
6.3 Sollte eine (auch teilweise) Reklamation zu einer Rechnung aufgrund einer Abweichung bei den Vermittlungsprovisionen entstanden sein, obwohl das Partnerunternehmen die zugrundeliegenden Daten entsprechend gewartet hat, so ist diese Rechnung dennoch sofort und ohne Abzug anzuweisen. Reklamationen werden vom Partnerunternehmen in Textform an den zugewiesenen Ansprechpartner bei der Lyoness Cashback AG bekanntgegeben, und unverzüglich geklärt. Sich eventuell ergebende Gutschriften für das Partnerunternehmen können bei der nächsten Zahlung abgerechnet werden.
7.1 Die Lyoness Cashback AG übernimmt, über die nach den Bestimmungen dieses Vertrages entstehende Haftung hinaus, keinerlei Haftung, auch nicht für Fahrlässigkeit. Die Nutzung der, der Lyoness Cashback AG und mit ihr verbundenen Unternehmen für die Zwecke des Online Partner-Programmes vom Partnerunternehmen zur Verfügung gestellten Logos, Banner, Marken und anderen Hypermedia-Links erfolgt ausschließlich in Erfüllung des Zweckes der Zurverfügungstellung. Die Lyoness Cashback AG wird diese Materialien, ohne Einverständnis des Partnerunternehmens niemals an konzernfremde Dritte weitergeben. Für die unerlaubte Nutzung dieser Materialien (zB. durch Publisher oder Lyoness Mitglieder) kann die Lyoness Cashback AG keine Haftung übernehmen. Für die Rechtmäßigkeit Inhalte der Webseiten und Onlineshops des Partnerunternehmens, und von diesen verlinkten Webseiten, ist das Partnerunternehmen alleine verantwortlich.
7.2 Das Partnerunternehmen hält die Lyoness Cashback AG sowie auch alle anderen Lyoness Gesellschaften schad- und klaglos gegen sämtliche Ansprüche, Aufwendungen, Kosten (einschließlich anfallender Anwalts- und Gerichtskosten), Schadensersatz- oder anderer Entschädigungsansprüche, gleich welcher Art, die aus oder infolge der Inhalte der Website, von Firmenschriftzügen, Bannern, Marken und anderen Hypermedia-Inhalten des Partnerunternehmens oder dessen Partner, vom Partnerunternehmen zur Verfügung gestellten Materialien oder durch den Verkauf, den Vertrieb oder die Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen auf der Website des Partnerunternehmens oder der Lyoness Cashback AG entstehen oder durch den Verstoß des Partnerunternehmens gegen diesen Vertrag verursacht werden, sofern ein solcher Schaden nicht aufgrund eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes der Lyoness Cashback AG gegen diesen Vertrag entsteht.
7.3 Die Lyoness Cashback AG verpflichtet sich angemessene, verkehrsübliche Maßnahmen zu ergreifen, um unberechtigte Zugriffe auf die Computer-Systeme der Lyoness Cashback AG zu verhindern. Für die Folgen von unberechtigten Zugriffen welche trotz dieser Maßnahmen auf die Systeme der Lyoness Cashback AG erfolgen sollten, kann durch die Lyoness Cashback AG keine Haftung übernommen werden. Die Haftung für die Leistungsfähigkeit der Websites bzw. angebundenen Onlineshops der Partnerunternehmen und der Handlungen oder Unterlassungen deren Betreiber oder für etwaige durch Telekommunikations-/ Datenübermittlungsanbieter verursachte Fehler oder Verzögerungen kann nicht übernommen werden und liegt beim jeweiligen Verantwortlichen.
7.4 Das Partnerunternehmen akzeptiert, dass die Bereitstellung der Services zum Teil auf Hosting- und/oder Kommunikationsleistungen basiert und dass die Erbringung entsprechender Leistungen unter Umständen nicht frei von Fehlern oder Unterbrechungen erfolgt.
7.5 Die Lyoness Cashback AG erkennt an, dass die Erfassung und Bereitstellung der Daten des Partnerunternehmens für die Provisionsermittlung zum Teil auf Hosting- und/oder Kommunikationsleitungen basiert und dass die Erbringung entsprechender Leistungen unter Umständen nicht frei von Fehlern oder Unterbrechungen erfolgt.
7.6 Das Vertragsverhältnis über den Erwerb von Waren und Dienstleistungen kommt ausschließlich zwischen dem Partnerunternehmen und dem Mitglied zustande. Daher ist ausschließlich das Partnerunternehmen für die Erfüllung der hieraus entstehenden Verpflichtungen gegenüber dem Mitglied verantwortlich. Für etwaige Ansprüche des Mitglieds aufgrund der Verletzung (vor-)vertraglicher Pflichten haftet ausschließlich das Partnerunternehmen.
8.1 Das Partnerunternehmen nimmt zur Kenntnis, dass die Lyoness Cashback AG im eigenen Namen Verträge mit natürlichen und juristischen Personen schließen wird, die am Online Partner-Programm der Lyoness Cashback AG teilnehmen möchten.
8.2 Das Partnerunternehmen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Lyoness Cashback AG nicht berechtigt, Einzel-, Groß- und sonstige Händler sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten, einschließlich Tankstellen, Franchisenehmer und Kaufhäuser, als Partnerunternehmen oder Mitglieder zu werben, Verhandlungen oder Anbahnungsgespräche zu führen oder einer irgendwie gearteten Werbetätigkeit zur Gewinnung solcher Unternehmen nachzugehen.
8.3 Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, der Lyoness Cashback AG Änderungen seiner vertragswesentlichen Daten unverzüglich in Textform mitzuteilen. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf Änderungen der Adresse, der Bankverbindung und des Firmenwortlauts. Des Weiteren verpflichtet sich das Partnerunternehmen, die Lyoness Cashback AG über etwaige Zahlungsschwierigkeiten, auf jeden Fall jedoch über Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.4 Zusätzliche, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, einschließlich der Änderung dieser Klausel, bedürfen der Textform und werden entweder in den Online Partner Vertrag aufgenommen, oder, sollten Änderungen nach Vertragsabschluss erfolgen, von beiden Parteien unterzeichnet oder zumindest unter Anführung ihrer Originalsignatur gezeichnet. Mündliche Nebenabreden sind jedenfalls ungültig. Weiters hält die Lyoness Cashback AG fest, die AGB seiner Vertragspartner nicht generell anzunehmen.
8.5 Die Lyoness Cashback AG behält sich vor seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online Partner jederzeit zu ändern. Allfällige Änderungen werden dem Partnerunternehmen in Textform an die von ihm angegebene Kontaktadresse bekannt gegeben. Diese Änderungen gelten als akzeptiert, wenn das Partnerunternehmen diesen nicht in Textform, an die Adresse des Ansprechpartners der Lyoness Cashback AG, innerhalb eines Monats ab Mitteilung widerspricht.
8.6 Das Partnerunternehmen ist nicht berechtigt, Ansprüche gegenüber der Lyoness Cashback AG aufzurechnen. Eine Aufrechnung ist nur dann rechtsgültig, wenn sie von der Lyoness Cashback AG ausdrücklich anerkannt wird bzw. gerichtlich festgestellt ist.
8.7 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich dazu, diese Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt entsprechend für Lücken in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8.8 Die vorliegenden AGB unterliegen ausschließlich österreichi¬schem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss aller Kollisionsnormen, soweit diese auf anderes als österreichisches Recht verweisen.
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